Rechnungserlass 2023: Energiebonus für Unternehmen, Beihilfen bis 30. Juni 2023 verlängert

Energiekostenzuschuss für Unternehmen, die Maßnahmen bis 30. Juni mit dem neuen „Dekret Stromrechnungen 2023“

Das Gesetzdekret 34/2023 verlängert die Maßnahmen zur Unterstützung von Familien und Unternehmen gegen die hohen Energiekosten bis zum 30. Juni 2023. Die Maßnahmen sind im Dekret „Bollette 2023“ enthalten, das am 30. März im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Die Steuergutschriften für den Kauf von Gas und Strom können bis zum nächsten 31. Dezember zur Verrechnung genutzt werden.

Mit der Genehmigung des neuen Gesetzesdekrets Bollette 2023 werden neue Maßnahmen für das 2. Quartal des laufenden Jahres vorgeschlagen.

Die Erleichterungen für Unternehmen werden bis zum kommenden 30. Juni erneut angeboten.

Der Steuerkredit wird unter Einhaltung der vorgesehenen Voraussetzungen gewährt, nämlich dass die Strom- und Gasrechnungen im Vergleich zum 1. Quartal 2019 um mehr als 30 Prozent gestiegen sind.

Die Höhe des Steuerkredits beträgt je nach Unternehmensart 10 oder 20 Prozent.

Die Beträge dürfen ausschließlich zur Verrechnung, mittels des Formulars F24, bis zum 31. Dezember 2023 verwendet werden.

Mehrere Maßnahmen aus dem Gesetzesdekret "Bollette 2023" für Familien und Unternehmen wurden mit Änderungen erneuert, dessen Wortlaut am 30. März 2023 noch im Amtsblatt veröffentlicht wurde.

Für letztere werden die Energierabatte wieder eingeführt, um einen Teil der Kosten für Gas- und Stromrechnungen auch für das 2. Quartal des laufenden Jahres zu decken.

Die Vergünstigungen werden bis zum 30. Juni 2023 erneuert, sind aber im Vergleich zu denen, die für das erste Quartal im Haushaltsgesetz 2023 vorgesehen sind, reduziert.

Die Höhe des Steuerabzugs variiert je nach Unternehmensart zwischen 10 und 20 Prozent.