Zweck:
Die vorliegende Bekanntmachung zielt darauf ab, Unternehmen zur Durchführung von Projekten für die dokumentierte Verbesserung der Arbeits- und Gesundheitsbedingungen im Vergleich zu den Vorbedingungen sowie zur Förderung von Kleinst- und Kleinunternehmen, die im primären Produktionssektor von Agrarprodukten tätig sind,’Anschaffung neuer Maschinen und Arbeitsgeräte, die sich durch innovative Lösungen auszeichnen um die Schadstoffemissionen erheblich zu reduzieren, die globale Leistung und Nachhaltigkeit verbessern e, gleichzeitig, erreichen Lärmminderung oder Risikominderung am Arbeitsplatz oder aus der Durchführung manueller Tätigkeiten.
Begünstigte der Finanzierung:
Die Initiative richtet sich an:
- an alle Unternehmen, auch Einzelunternehmen, die im gesamten Staatsgebiet ansässig und bei der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer eingetragen sind, gemäß den Spezifikationen in Bezug auf die verschiedenen Förderachsen; insbesondere als systemische Maßnahme zur Arbeitssicherheit ermöglicht die Achse 1.2 Investitionen für die Übernahme von Organisationsmodellen und sozialer Verantwortung auch für Unternehmen, die sich an Programmen für überfachliche Kompetenzen und Orientierung (früher duale Ausbildung) beteiligen.
- den Organisationen des dritten Sektors, beschränkt auf die Finanzierungslinie 2
Geförderte Projekte:
Die folgenden Projektarten sind finanzierbar, für die nach dem 16.06.2023 entstandenen Ausgaben, enthalten in 5 Finanzierungsachsen:
- Investitionsprojekte und Projekte zur Einführung von Organisations- und Corporate-Social-Responsibility-Modellen – Förderachsen 1.1 und 1.2
- Progetti zur Reduzierung des Risikos durch manuelle Handhabung von Lasten (MHL) – Finanzierungsachse 2
- Sanierungsprojekte für asbesthaltige Materialien – Finanzierungsachse 3
- Projekte für Kleinst- und Kleinunternehmen in bestimmten Tätigkeitsbereichen – Förderachse 4. Begünstigte: Kleinst- und Kleinunternehmen im Gastgewerbe (ATECO-Codes G 47.11.40, G 47.29.90, I 56.1, I 56.2, I 56.3) zur Reduzierung von Unfall-, Brand-, biologischen und chemischen Risiken
- Projekte für Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen, die im primären Sektor der landwirtschaftlichen Erzeugung tätig sind, zum Kauf oder zur Miete mit Kaufoption von Land- oder Forstwirtschaftstraktoren und/oder Land- oder Forstwirtschaftsmaschinen.
Wirtschaftliche Ressourcen für Finanzierungen
Die von der INAIL für Projekte zur Verbesserung der Arbeitsplatzgesundheit und -sicherheit bereitgestellten finanziellen Mittel werden pro Region/autonomer Provinz und pro Förderachse aufgeteilt.
Die Finanzierung, im Kapitalanteil, wird auf die als förderfähig erachteten Ausgaben abzüglich der Mehrwertsteuer berechnet, wie nachstehend aufgeführt.
- a) Für Achse 1, 2, 3 und 4 übersteigt die Finanzierung nicht 65% der vorgenannten Ausgaben, unter Berücksichtigung der folgenden Grenzen:
- Assi 1, 2, 3, die Gesamtfinanzierung jedes Projekts darf 5.000,00 EUR nicht unterschreiten und 130.000,00 EUR nicht überschreiten. Es gibt keine Mindestfinanzierungsgrenze für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern, die Projekte zur Einführung von Organisations- und Sozialverantwortungsmodellen gemäß der Anlage (Finanzierungsachse 1.2) einreichen;
- Artikel 4, die Gesamtfinanzierung jedes Projekts darf nicht weniger als 2.000,00 Euro und nicht mehr als 50.000,00 Euro betragen.
- b) Für Achse 5 wird die Finanzierung in Höhe von:
- 40% für Landwirtschaftsbetriebe im Allgemeinen (unter Achse 5.1)
- 50% für junge Landwirte (unter Achse 5.2)
und für jedes Projekt darf die Finanzierung nicht weniger als EUR 1.000,00 und nicht mehr als EUR 60.000,00 betragen.
Cumulo
Die Finanzierungen gemäß den Achsen 1, 2, 3 und 4, die gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 1407/2013, (EU) Nr. 1408/2013 – geändert durch die Verordnung (EU) 2019/316 – und (EU) Nr. 717/2014 gewährbar sind nicht mit anderen Hilfen kumulierbar, auch im de minimis Bereich, für die gleichen förderfähigen Ausgaben, sofern nicht andere Ansprüche gestellt oder bereits erhalten wurden öffentliche Finanzierung dem Projekt, auf das sich die Anfrage bezieht; der Zugang zu Vorteilen aus öffentlichen Kreditgarantie-Interventionen, wie denen, die vom Garantiefonds für kleine und mittlere Unternehmen verwaltet werden, denen, die von Ismea verwaltet werden, und denen, die in ähnlichen Bestimmungen vorgesehen sind, ist kein Ausschlussgrund;
Die im Rahmen von Achse 5 vorgesehenen Finanzierungen , die gemäß der Verordnung (EU) 2022/2472 gewährbar sind, können mit anderen staatlichen Beihilfen kumuliert werden:
- vorausgesetzt, die Maßnahmen betreffen verschiedene nachweisbare zulässige Kosten;
- b) im Hinblick auf dieselben beihilfefähigen Kosten — die ganz oder teilweise übereinstimmen — nur dann, wenn diese Kumulierung nicht zu einer Überschreitung der in der genannten Verordnung für die betreffenden Beihilfen geltenden höchsten Beihilfeintensität oder des höchsten Beihilfebetrags führt.
Modalitäten und Zeitpunkt der Antragstellung:
Der ausgefüllte und ausschließlich elektronisch eingereichte Antrag muss gemäß den technischen Regeln und Verfahren weitergeleitet werden, um die chronologische Erfassung zu veranlassen.
| Kalender | ISIN 2022 Fälligkeiten |
| Eröffnung des Computerverfahrens für die Ausfüllung des Antrags | 2. Mai 2023 |
| Abschluss des Informatikverfahrens zur Antragseinreichung | 16. Juni 2023, 18:00 Uhr |
| Identifikationscodes herunterladen | 23. Juni 2023 |
| Technische Regeln für die Online-Einreichung der Bewerbung und Eröffnungstermin des Informatikschalters | wird aktualisiert |
| Vorläufige chronologische Veröffentlichungen | wird aktualisiert |
| Hochladen der Dokumentation
(wirksam gegenüber den in die Listen Aufgenommenen unter Verlust des Antrags) |
wird aktualisiert |
| Veröffentlichung der endgültigen chronologischen Listen | wird aktualisiert |
Bis zum 16. Juni 2023 wird der Kalender mit der Veröffentlichung der folgenden Termine aktualisiert.