Fortbildung in der Provinz Bozen: neue ESF+ Bekanntmachungen
Die Provinz Bozen hat zwei neue ESF+-Bekanntmachungen veröffentlicht, die der Weiterbildung für den Zweijahreszeitraum 2025/2026 gewidmet sind und ein Gesamtbudget von 6 Millionen Euro umfassen. Ziel ist es, den Kompetenzzuwachs der lokalen Arbeitskräfte zu unterstützen und Innovation, Digitalisierung, grüne/blaue Wirtschaft, Internationalisierung und soziale Entwicklung zu fördern.
Bekanntmachung Nr. 4 - Priorität 1 - Beschäftigung - Spezifisches Ziel d)
Maßnahmen zur Verbesserung der Qualifikation der Arbeitskräfte durch ständige Weiterbildung (De-minimis-Verordnung) - Jährlichkeit 2025/2026.
5. Bekanntmachung - Priorität 1 - Beschäftigung - Spezifisches Ziel d)
Maßnahmen zur Verbesserung der Qualifikationen der Arbeitskräfte durch lebenslanges Lernen (freigestellte Beihilfe) - Jährlichkeit 2025/2026.
Wer kann teilnehmen?
Die Aufforderung ist gerichtet an:
- Unternehmen aller Größenordnungen mit Sitz in der Provinz Bozen
- Bei RUNTS registrierte Organisationen des Dritten Sektors
- Akkreditierte oder zugelassene Ausbildungseinrichtungen
- Fachverbände, Konsortien, Unternehmensnetzwerke
Die Zielgruppen sind Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Unternehmer und Unternehmerinnen, Mitglieder von Genossenschaften, Selbständige und Freiberufler, die in diesem Gebiet tätig sind.
Ausgeschlossen sind Auszubildende, Beamte, Praktikanten und Verwaltungsangestellte von Bildungseinrichtungen.
Handlungsstränge und Themen
Die 4. Mitteilung sieht drei Aktionslinien vor:
- Zeile A: Fortlaufende Schulungen zu den Themen Innovation, Digitalisierung, grüne/blaue Wirtschaft, Internationalisierung, Entwicklung von Sprach- und digitalen Kompetenzen
- B-Linie: Schulungen für Fahrer von Firmen-Pkw, einschließlich Sprachmodule
- Linie C: Spezialisierte Ausbildung für Sozial-, Pflege-, Kultur- und Bildungsarbeiter
Obligatorische Kurse, die durch bestimmte Vorschriften vorgeschrieben sind (z. B. Sicherheit am Arbeitsplatz), können nicht finanziert werden.
Die 5. Bekanntmachung sieht eine einzige Aktionslinie vor.
Merkmale des Projekts
- Dauer zwischen 200 und 600 Stunden (bis zu 800 für Linie B)
- Mindestens 5 Teilnehmer, keine Höchstzahl
- Bis zu 15% Stunden in individualisierter Ausbildung, bis zu 30% Fernunterricht
- Während der Arbeitszeit durchgeführte Ausbildungsmaßnahmen
- Unternehmens- oder unternehmensübergreifende Projekte mit modularen Pfaden (5. Anmerkung: nur Unternehmensprojekte)
Beiträge und Finanzierung
Der öffentliche Beitrag kann bis zu 100% der Kosten für die vierte “De-minimis”-Mitteilung abdecken, während für die fünfte “freigestellte Beihilfe”-Mitteilung eine obligatorische Kofinanzierung vorgesehen ist, die je nach Unternehmensgröße variiert (von 30% bis 50%).
Es kann ein Vorschuss von bis zu 40% an Finanzierung beantragt werden.
Fristen und Bewertung
Die Bewerbungen müssen bis zum 16. Dezember 2025, 12 Uhr, eingereicht werden.
Die Rangliste wird innerhalb von 120 Tagen nach Ablauf der Frist veröffentlicht, und die Maßnahmen müssen innerhalb von 45 Tagen nach Abschluss der Finanzierungsvereinbarung anlaufen.
Möchten Sie mehr über die Möglichkeiten für Ihr Unternehmen erfahren?
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Beratung und Unterstützung bei der Projekteinreichung!