Durch das Regionale Programm Venetien EFRE 2021-2027 Spezifisches Ziel 1.1. “Entwicklung und Stärkung der Forschungs- und Innovationsfähigkeiten und die Einführung neuer Technologien”, Aktion 1.1.3 “Unterstützung von Investitionen und Forschungs- und Innovationstätigkeiten von KMU” UNTERPUNKT B – Unterstützung von Forschungs- und Innovationstätigkeiten von KMU, stellt die Region Venetien 4.000.000 € zur Verfügung, für den Konsolidierung bereits bestehender innovativer Start-ups, mit hoher Intensität der Wissensanwendung, mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit des regionalen Produktionssystems durch die Entwicklung einer neuen Unternehmenskultur zu steigern.
Lokalisierung
Die im Rahmen dieser Ausschreibung vorgesehenen Interventionen und Maßnahmen müssen Projekte betreffen, die von Unternehmen durchgeführt werden
in Bezug auf die operative Einheit des Antragstellers im Gebiet der Region Venetien. Der Standort der Maßnahme wird durch das Vorhandensein einer aktiven und im Handelsregister eingetragenen operativen Einheit mit Sitz in Venetien definiert, die im Rahmen der Antragstellung zu identifizieren ist. Die Projektaktivität und alle vorgesehenen Investitionen müssen zwingend für die identifizierte operative Einheit verwendet oder ihr zugewiesen werden.
Empfänger
Kleine und Kleinstunternehmen mit dem Status einer “innovativen Neugründung”, die vor der Veröffentlichung dieses Aufrufs (28.04.23) und auf jeden Fall nicht länger als 60 Monate vor dem Datum der Antragstellung gegründet wurden. Während der gesamten Projektlaufzeit und bis zum Datum der Restzahlung muss der Empfänger ein aktives Unternehmen sein und im Sonderregister der innovativen Neugründungen oder im Register der innovativen KMU eingetragen sein.
Zulässige Eingriffe und Ausgaben
Zuschussfähig sind Maßnahmen zur Konsolidierung von innovativen Start-ups in der “Early Stage”-Phase, um den Zugang zur anschließenden “Early Growth”-Phase zu ermöglichen, die dem Marktzugang vorgelagert ist. Die förderfähigen Maßnahmen orientieren sich am Modell
Investitionsbereitschaftsstufe.
Insbesondere muss das innovative Start-up nachweisen, dass es mindestens die folgenden Stufen bereits erreicht hat:
1) Identifizierung des Geschäftsmodells ( Business Model Canvas );
2) Definition der Marktpositionierung durch die abgeschlossene Durchführung der Wettbewerbs- und Marktdimensionierungsanalyse;
3) Validierung und Bestätigung der Existenz eines Problems und der Angemessenheit der vorgeschlagenen Lösung;
4) Vorhandensein eines vorläufigen Prototyps (Minimum Viable Product), eines Produkts oder einer Dienstleistung, der/die in einer Testumgebung validiert wurde.
Das im Rahmen des vorliegenden Aufrufs finanzierbare Konsolidierungsprojekt muss für das innovative Start-up funktional sein, um mindestens eine der folgenden Stufen der IRL abzuschließen:
5) Produkt-/Dienstleistungsvalidierung, “Market Fit” in simulierter oder realer Umgebung durch Einbeziehung einer Stichprobe von Benutzern;
6) Validierung der Wertangebote (“Value Proposition”) des Geschäftsmodells (“Business Model Canvas”), der Kundenbeziehungen (“Customer Relationships”), der Vertriebskanäle (“Channels”), der Kundensegmente ("Customer Segments");
7) Validierung der Wirksamkeit des Produkt-/Dienstleistungsprototyps mit einer Demonstration im großen Maßstab in einer realen Betriebsumgebung, d. h. unter Einbeziehung einer breiten Auswahl von Endverbrauchern.
Im Hinblick auf die spätere Vermarktung des von einem innovativen Start-up entwickelten Produkts oder der Dienstleistung ist es möglich, dem Unterstützungsantrag ein Schreiben mit industriellem Interesse einer anderen Firma beizufügen. Dies ermöglicht auch den Erhalt einer spezifischen Punktzahl, die für die Bewertung des Projekts nützlich ist.
Die folgenden Ausgabenkategorien sind zulässig:
- Investitionen
- Materielle Investitionsgüter: Kauf von Maschinen, Werkzeugen, Ausrüstung, sofern diese strikt für die Geschäftstätigkeit und die im Projekt definierten Ziele erforderlich sind. In jedem Fall müssen alle Investitionsgüter “fabrikneu” sein und eine funktionale Autonomie aufweisen.
- Immaterielle Anlagegüter: Erwerb von Patenten, Nutzungs- oder Know-how-Lizenzen, Lizenzen für spezifische Software, in jedem Fall immaterielle Güter, die eng mit der Geschäftstätigkeit und den Projektzielen in Verbindung stehen.
- Nutzung von Sachanlagen und Immobilien in Bezug auf Ausgaben, die sich auf Miet- oder Leasinggebühren für Anlagevermögen beziehen, die für die Durchführung des Projekts erforderlich sind. Ausgaben für Leasinggebühren, die sich auf jeden Fall auf für das Projekt funktionale Anlagevermögen beziehen, sind zulässig. Mietgebühren für die operative Einheit, in der das Projekt durchgeführt wird, sind zulässig. In jedem Fall sind für alle oben genannten Fälle nur die Gebühren zulässig, die während des Projektzeitraums anfallen. Sofern sie vor Projektbeginn erworben wurden, sind die Abschreibungsbeträge für für das Projekt funktionale Anlagevermögen in diese Kategorie einzubeziehen.
- Spezialistenberatung und externe Dienstleistungen
- technisch-wissenschaftlicher Art: Beratung und Dienstleistungen für Design, Entwicklung, Anpassung, Prüfung und Zertifizierung von
innovative Lösungen, Labortests, Prüfungen und Prototyping-Dienstleistungen, einschließlich der Kosten für die Nutzung von Forschungs- oder Prüflaboren, ICT-Dienstleistungen für die Digitalisierung, Labortests, Prüfungen und Prototyping-Dienstleistungen - Validierung des Geschäftsmodells: für die Validierung der Wertangebote, Kundenbeziehungen, Vertriebskanäle, Kundensegmente, die Validierung des Produkts/der Dienstleistung in einer simulierten oder realen Umgebung durch Einbeziehung einer Stichprobe von Benutzern, die Validierung der Wirksamkeit des Produkt-/Dienstleistungsprototyps mit einer groß angelegten Demonstration in einer realen Betriebsumgebung, d. h. unter Einbeziehung einer breiten Auswahl von Endbenutzern.
- Unterstützung bei Patentanmeldungen und dem Schutz immaterieller Vermögenswerte, einschließlich der Kosten für die Einreichung neuer Patente oder
Internationale Erweiterung, die sich jedoch auf im Rahmen des Projekts entwickelte industrielle Erfindungen und Gebrauchsmuster bezieht. Dazu gehören Beratungsdienste zur Prüfung der Patentierbarkeit der Erfindung, einschließlich der Durchführung von Vorab-Recherchen zur Neuheit vor der Einreichung des Patentantrags, Beratungsdienste zur Ausarbeitung des Patentantrags und dessen Einreichung beim Italienischen Patent- und Markenamt oder bei einem entsprechenden europäischen oder ausländischen Amt für internationalen Schutz, Dienste zur Eintragung in das öffentliche Softwareverzeichnis.
- technisch-wissenschaftlicher Art: Beratung und Dienstleistungen für Design, Entwicklung, Anpassung, Prüfung und Zertifizierung von
- Garantieaufwand Ausgaben für etwaige Garantien, die von einer Bank, einer Versicherungsgesellschaft oder von Konsortien für gemeinsame Kreditgarantien (Confidi) bereitgestellt werden,
- Personalkosten: Ausgaben, die mit einem Pauschalsatz von 20% der Summe der Kosten gemäß den vorangehenden Ausgabenkategorien berechnet werden
- Allgemeine Ausgaben Aufwendungen, die mit einem Pauschalsatz von 7% der Summe der Kosten gemäß den vorangegangenen Ausgabenkategorien berechnet werden
Beiträge, Ausgabenlimits
Die Unterstützung, die in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt wird, wird in Höhe von 60% der gesamten förderfähigen Projektkosten zuerkannt:
- bis zu einem Höchstbetrag von 150.000,00 Euro, was Ausgaben entspricht, die mit 250.000,00 Euro oder mehr abgerechnet und zur Förderung zugelassen sind;
- im Mindestlimit von 30.000,00 Euro, entsprechend Ausgaben in Höhe von 50.000,00 Euro, die abgerechnet und zur Förderung zugelassen sind
Für die relative Förderfähigkeit müssen die Ausgaben ab dem Tag nach dem Datum der Antragstellung und bis zum Abschluss des Projekts vom Begünstigten vollständig getätigt und bezahlt werden. Der Endzahlungsantrag muss bis zum 04.03.25 eingereicht werden.
Die Mehrwertsteuer ist für Transaktionen mit Gesamtkosten von unter 5.000.000,00 EUR (einschließlich Mehrwertsteuer) zulässig; für Transaktionen, deren Gesamtkosten mindestens 5.000.000,00 EUR (einschließlich Mehrwertsteuer) betragen, ist die Mehrwertsteuer zulässig, wenn sie nicht abzugsfähig ist.
Cumulo
Eine Förderung aus anderen, unter die Verordnung (EU) Nr. 1060/2021 fallenden Fonds oder aus anderen Unionsinstrumenten und -programmen für dieselben in dem Zahlungsantrag aufgeführten Ausgabenposten kann nicht beantragt werden.
die im Rahmen dieses Aufrufs vorgesehenen Hilfen können kumuliert werden:
a) mit anderen staatlichen Beihilfen, sofern die Maßnahmen unterschiedliche, ermittelbare beihilfefähige Kosten betreffen;
b) mit anderen staatlichen Beihilfen in Bezug auf dieselben beihilfefähigen Kosten, soweit diese Kosten ganz oder teilweise übereinstimmen, nur wenn eine solche Kumulierung nicht zu einer Überschreitung der Intensität der beihilfefähigen Kosten oder des Betrags der Beihilfe führt, die/der gemäß dieser Verordnung für die betreffende Beihilfe gilt.
Die im Rahmen dieses Aufrufs vorgesehenen Beiträge sind für dieselben Ausgabenpositionen mit anderen öffentlichen Zuwendungen, die keine staatlichen Beihilfen darstellen, kumulierbar, vorausgesetzt, die Gesamtsumme der für eine bestimmte Anlage gewährten Zuwendungen überschreitet nicht deren Gesamtwert und die in den geltenden Vorschriften festgelegten Höchstbeträge werden eingehalten.
Bewertung
Die in dieser Bekanntmachung genannten Vergünstigungen werden auf der Grundlage eines Bewertungsverfahrens nach Rangliste gewährt, wobei die Ergebnisse der Prüfung innerhalb von 120 Tagen veröffentlicht werden.
Innerhalb von 120 Tagen nach der Veröffentlichung des Bewilligungsdekrets im BUR kann ein Antrag auf Vorschuss von 40% der gewährten Unterstützung gestellt werden, nachdem eine Bürgschaft unterzeichnet wurde.
Einreichungsfrist für Bewerbungen
Fragen und Begleitdokumente müssen vom 16. Mai 2023, 10:00 Uhr bis zum 20. Juli 2023, 17:00 Uhr eingereicht werden.